Herzlich Willkommen auf der

Karbener Biogasanlage

Aktuelles

 

 

Für die Sicherstellung unserer Substratversorgung in den kommenden Jahren

sind wir stetig auf der Suche nach neuen Anbauern aus unserer Region für Mais, Zuckerrüben etc.

Wie funktioniert eine Biogasanlage:

Wie funktioniert eine Biogasanlage
Biogas ist ein wichtiger Energieträger. Wie es produziert und zu Strom,
Wärme oder Methan umgewandelt wird, zeigt unsere Grafik. 

Pflanzen und Reststoffe können über die Umwandlung zu Biogas als Energiequelle für die Strom- und Wärmeproduktion oder sogar über die weitere Veredlung zu Biomethan als Erdgasersatz in Kraftwerken und Motoren dienen. Zudem hat Biogas den Vorteil, dass es speicherbar ist und so ideal die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne ergänzen kann. Wie genau dieses so vielfältig einsetzbare Biogas produziert wird und welche Möglichkeiten zur Energieerzeugung es bietet, wird in unserer Grafik dargestellt. 

 

 

Wie entsteht Biogas?

Biogas entsteht durch Vergärung. Darunter versteht man den mikrobiologischen Abbau von organischen Stoffen in feuchter Umgebung und unter Luftabschluss (anaerobes Milieu). Das Funktionsprinzip einer Biogasanlage beruht darauf, dass eines kontrollierten biologischen Zersetzungsprozesses (Faulung/Gärung) hervorgerufen wird, der die organische Biomasse in die Bestandteile Methan, Kohlendioxid und Wasser umwandelt.

 

Woraus besteht Biogas?

Endprodukt ist das brennbare Biogas, ein Gemisch, das im Wesentlichen aus Methan (50-65 %), Kohlendioxid (35-50 %) sowie geringen Anteilen an Wasser und Spurengasen besteht.

 

Biogas als Erdgasersatz

Das Methan im Biogas entspricht chemisch im Prinzip Erdgas und ist der energietragende Bestandteil. Der energetische Nutzen eines Kubikmeters Biogas beträgt bei 60-prozentigem Methananteil ca. sechs Kilowattstunden. Der durchschnittliche Heizwert eines Kubikmeters Biogas liegt also bei etwa 0,6 Liter Heizöl. Vor der Einspeisung in öffentliche Netze wird das Biogas aufbereitet, das heißt von unerwünschten Bestandteilen befreit und „methanoptimiert“.

 

Dünger aus Biogasproduktion

Der nach der Vergärung verbleibende Gärrest (nicht abgebaute Biomasse und Mineralien) besitzt hervorragende Düngeeigenschaften und kann anschließend im landwirtschaftlichen Ackerbau eingesetzt werden.

 

Der Biogasprozess im Detail

Bei Temperaturen zwischen 30 ºC und 70 ºC vergären organische Stoffe unter Luftabschluss – ein feuchtes Milieu vorausgesetzt – und unter dem Einfluss von Methanbakterien (Methanococcus- und Methanobacterium-Arten). Während der Vergärung wird der in den Substraten vorhandene Kohlenstoff in vier Phasen zu Biogas abgebaut. Diese vier Phasen werden prinzipiell in die Hydrolyse (erste Phase), die Versäuerung (zweite Phase), die Essigsäurebildung (dritte Phase) und die Methanbildung (vierte Phase) unterteilt.

Im Gegensatz zur Kompostierung, welche einen Verrottungsprozess darstellt, entsteht beim Vergären keine Wärme, dafür jedoch das brennbare Methangas. Daneben werden neutrales Kohlendioxid, Wasser und Spurengase, wie zum Beispiel Schwefelwasserstoff, Ammoniak, elementarer Stickstoff, Wasserstoff und Sauerstoff, erzeugt.

Das Prinzip der anaeroben Vergärung besitzt eine weite Verbreitung. Es kommt unter anderem auch im Schlamm der Meere, in Flüssen und Seen, in Sümpfen und Mooren, in nicht durchlüfteten Bodenschichten, Mülldeponien, Gülle- und Klärgruben, beim Reisanbau und so weiter vor. Je nach Vorkommnis spricht man deshalb von Sumpfgas, Faulgas, Klärgas, Grubengas, Deponiegas oder, im landwirtschaftlichen Bereich, von Biogas.

Die Dichte von Biogas beträgt 1,21 kg/m³ bei einem durchschnittlichen Gehalt an Methan von  55 -60 %, Kohlendioxid von 35-40 % sowie den Spurengasen.

Information der Öffentlichkeit nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen, die Betriebsbereiche der unteren Klasse sind

 

Betreiber

Karbener Biogas GmbH & Co. KG, An der Biogasanlage 1, 61184 Karben

 

Betriebsbereich

Karbener Biogas GmbH & Co. KG, An der Biogasanlage 1, 61184 Karben

 

Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegt

Die Biogasanlage Karben unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV).

 

Tätigkeiten im Betriebsbereich

 

Die Biogasanlage erzeugt Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Maissilage
  • Körnermais
  • Ganzpflanzensilage
  • Zuckerrüben
  • Grassilage
  • Gülle
  • Mist
  • HTK

Tätigkeiten in der Biogasanlage:

  • Täglich Kontrollgänge in der gesamten Biogasanlage (Mo – So)
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern.
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgrube, Fermenter).
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehältern.
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste.
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen.
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem.
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem.
  • Verstromung des Biogases in einem Blockheizkraftwerk.
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter / Nachgärer / GAA.
  • Biogasaufbereitung zur Produktion von Biomethan für die Einspeisung ins Erdgasnetz.

Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften

 

Biogas ist entsprechend Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV der Gefahrenkategorie P2 „Entzündbare Gase“; zuzuordnen. In der Biogasanlage kann eine Menge von 24.600 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,21 kg/m³ einer Masse von ca. 30.000 kg, vorhanden sein.

Biogas ist ein brennbare Gemisch, das im Wesentlichen aus Methan (50-65 %),  Kohlendioxid (35-50 %) sowie geringen Anteilen an Wasser und Spurengasen besteht. Es handelt sich um ein explosionsgefährliches und beim Einatmen giftiges Gas.

 

Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

 

Es existiert ein Notfall- und Alarmplan, Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sind Folge zu leisten.

 

 

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist

 

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) falle, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen.

 

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch den RP Darmstadt fand am 17.10.2023 statt.

 

Für weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an den RP Darmstadt, Dezernat IV/F 43.4,      Tel. +49 69 27145993 wenden.

 

Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können. 

 

Biogasanlage:

Falk Henke, +496187 9052261,
office@kbg-biogas.de

Behörde:

 

Frau Widmann, +4969 27142941, sylvia.widmann@rpda.hessen.de

Kontaktadressen bei Notfällen

WICHTIG:

Bei Verschmutzung von Gräben, Gewässern, Flächen unbedingt die ROT gekennzeichneten Behörden informieren

Auch zu beachten:

-Maßnahmenplan der Stadt Karben nach §16 (6) Trinkwasserverordnung 2001, Stand April 2010

- Ansprechpartner Leitstelle WASSER- UND Bodenzentrum Wetteraukreis

Stand Juni 2024

            Institution

        Ansprechpartner

               Kontakt

            Notfallnummer/

         Bereitschaftsdienst

Feuerwehr

Leitstelle Wetteraukreis

                   112

06031/68-45-70 oder

06031/19 222

Feuerwehr Karben

Wache Karben Mitte

06039 / 92 440

 

Stadtbrandinspektor Karben

Hartmut Töpfer

Martin Strehl (Stellvertreter)

 

stadtbrandinspektor@karben.de

stadtbrandinspektor2@karben.de

Gemeindebrandinspektor Schöneck/Büdesheim

Thomas Walter

06187 9562112

 

 

 

 

 

Polizei

 

                 110

 

Polizeistation Bad Vilbel (WK)

 

06101 / 5460-0

110

Polizeistation Maintal

 

06181 / 4302-0

110

Straßenmeisterei Bruchköbel

 

06181 / 9774-0

Über Polizei

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt

Frau Sylvia Widmann

Zentrale

069 / 27142941

069 / 2714 - 0

Leitstelle WK:

06031 / 68-45-70

Untere Wasserbehörde WK

FG anlagenbezogener Gewässerschutz

FG Abwasser

Zentrale

Peter Girschick

Markus Roß

Joshua Ruppert

06051 / 83 0

06031 / 83-4416

06031 / 83-4419

06031 / 83-4415

Leitstelle WK:

06031 / 68-45-70

Untere Wasserbehörde MKK

Zuständig für Nidderau, Schöneck

Zentrale

Ghazwan Alkhalil

06051 / 85-0

06051 / 85-15663

wasserbehoerde@mkk.de

 

Umweltbüro Gemeinde Schöneck

Jörg Reichelt

06187 / 9562 308

 

Bauamt Karben

Nadine Velte

06039 / 481 523

 

Bürgermeister Stadt Karben

Guido Rahn

06039 /481 999

 

Stadt Nidderau FB Umwelt

Katja Adams

06187 / 299 179

 

Amt für Landwirtschaft WK

 

06031 / 83 42 40

Landwirtschaft@wetteraukreis.de

Amt für Landwirtschaft MKK

 

06051 / 85 15669

Landwirtschaft@MKK.de

Stadtwerke Karben

Jesus Gil-Gustavo

06039 / 481 803

 

Wassermeister Karben

 

06039 / 481 842

Wassermeister@karben.de

Zweckverband Wasserversorgung

Unteres Niddatal

Betriebspersonal

Raoul Schön Wassermeister

Holger Pfau Vertreter

06003 / 3738

0171 / 17989166

0172 / 3664501

wassermeister@zwv-unteres-niddatal.de

Gemeindeverwaltung Schöneck

Zentrale

06187 95620

info@schoeneck.de

Wasserversorgungsverband Kaichen-Heldenbergen-

Burg-Grafenröde

Herr Reller Bauhofleiter

Stadt Niddatal

06034 912443

0173 7005233

Betreiber Fischteiche

Martin Hantke

0163 9878329

 

 

 

 

 

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