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Karbener Biogasanlage

Aktuelles

 

 

Für die Sicherstellung unserer Substratversorgung in den kommenden Jahren

sind wir stetig auf der Suche nach neuen Anbauern aus unserer Region für Mais, Zuckerrüben etc.

Wie funktioniert eine Biogasanlage:

Wie funktioniert eine Biogasanlage
Biogas ist ein wichtiger Energieträger. Wie es produziert und zu Strom,
Wärme oder Methan umgewandelt wird, zeigt unsere Grafik. 

Pflanzen und Reststoffe können über die Umwandlung zu Biogas als Energiequelle für die Strom- und Wärmeproduktion oder sogar über die weitere Veredlung zu Biomethan als Erdgasersatz in Kraftwerken und Motoren dienen. Zudem hat Biogas den Vorteil, dass es speicherbar ist und so ideal die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne ergänzen kann. Wie genau dieses so vielfältig einsetzbare Biogas produziert wird und welche Möglichkeiten zur Energieerzeugung es bietet, wird in unserer Grafik dargestellt. 

 

 

Wie entsteht Biogas?

Biogas entsteht durch Vergärung. Darunter versteht man den mikrobiologischen Abbau von organischen Stoffen in feuchter Umgebung und unter Luftabschluss (anaerobes Milieu). Das Funktionsprinzip einer Biogasanlage beruht darauf, dass eines kontrollierten biologischen Zersetzungsprozesses (Faulung/Gärung) hervorgerufen wird, der die organische Biomasse in die Bestandteile Methan, Kohlendioxid und Wasser umwandelt.

 

Woraus besteht Biogas?

Endprodukt ist das brennbare Biogas, ein Gemisch, das im Wesentlichen aus Methan (50-65 %), Kohlendioxid (35-50 %) sowie geringen Anteilen an Wasser und Spurengasen besteht.

 

Biogas als Erdgasersatz

Das Methan im Biogas entspricht chemisch im Prinzip Erdgas und ist der energietragende Bestandteil. Der energetische Nutzen eines Kubikmeters Biogas beträgt bei 60-prozentigem Methananteil ca. sechs Kilowattstunden. Der durchschnittliche Heizwert eines Kubikmeters Biogas liegt also bei etwa 0,6 Liter Heizöl. Vor der Einspeisung in öffentliche Netze wird das Biogas aufbereitet, das heißt von unerwünschten Bestandteilen befreit und „methanoptimiert“.

 

Dünger aus Biogasproduktion

Der nach der Vergärung verbleibende Gärrest (nicht abgebaute Biomasse und Mineralien) besitzt hervorragende Düngeeigenschaften und kann anschließend im landwirtschaftlichen Ackerbau eingesetzt werden.

 

Der Biogasprozess im Detail

Bei Temperaturen zwischen 30 ºC und 70 ºC vergären organische Stoffe unter Luftabschluss – ein feuchtes Milieu vorausgesetzt – und unter dem Einfluss von Methanbakterien (Methanococcus- und Methanobacterium-Arten). Während der Vergärung wird der in den Substraten vorhandene Kohlenstoff in vier Phasen zu Biogas abgebaut. Diese vier Phasen werden prinzipiell in die Hydrolyse (erste Phase), die Versäuerung (zweite Phase), die Essigsäurebildung (dritte Phase) und die Methanbildung (vierte Phase) unterteilt.

Im Gegensatz zur Kompostierung, welche einen Verrottungsprozess darstellt, entsteht beim Vergären keine Wärme, dafür jedoch das brennbare Methangas. Daneben werden neutrales Kohlendioxid, Wasser und Spurengase, wie zum Beispiel Schwefelwasserstoff, Ammoniak, elementarer Stickstoff, Wasserstoff und Sauerstoff, erzeugt.

Das Prinzip der anaeroben Vergärung besitzt eine weite Verbreitung. Es kommt unter anderem auch im Schlamm der Meere, in Flüssen und Seen, in Sümpfen und Mooren, in nicht durchlüfteten Bodenschichten, Mülldeponien, Gülle- und Klärgruben, beim Reisanbau und so weiter vor. Je nach Vorkommnis spricht man deshalb von Sumpfgas, Faulgas, Klärgas, Grubengas, Deponiegas oder, im landwirtschaftlichen Bereich, von Biogas.

Die Dichte von Biogas beträgt 1,21 kg/m³ bei einem durchschnittlichen Gehalt an Methan von  55 -60 %, Kohlendioxid von 35-40 % sowie den Spurengasen.

Information der Öffentlichkeit nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen, die Betriebsbereiche der unteren Klasse sind

 

Betreiber

Karbener Biogas GmbH & Co. KG, An der Biogasanlage 1, 61184 Karben

 

Betriebsbereich

Karbener Biogas GmbH & Co. KG, An der Biogasanlage 1, 61184 Karben

 

Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegt

Die Biogasanlage Karben unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV).

 

Tätigkeiten im Betriebsbereich

 

Die Biogasanlage erzeugt Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Maissilage
  • Körnermais
  • Ganzpflanzensilage
  • Zuckerrüben
  • Grassilage
  • Gülle
  • Mist
  • HTK

Tätigkeiten in der Biogasanlage:

  • Täglich Kontrollgänge in der gesamten Biogasanlage (Mo – So)
  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern.
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgrube, Fermenter).
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehältern.
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste.
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen.
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem.
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem.
  • Verstromung des Biogases in einem Blockheizkraftwerk.
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter / Nachgärer / GAA.
  • Biogasaufbereitung zur Produktion von Biomethan für die Einspeisung ins Erdgasnetz.

Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften

 

Biogas ist entsprechend Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV der Gefahrenkategorie P2 „Entzündbare Gase“; zuzuordnen. In der Biogasanlage kann eine Menge von 24.600 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,21 kg/m³ einer Masse von ca. 30.000 kg, vorhanden sein.

Biogas ist ein brennbare Gemisch, das im Wesentlichen aus Methan (50-65 %),  Kohlendioxid (35-50 %) sowie geringen Anteilen an Wasser und Spurengasen besteht. Es handelt sich um ein explosionsgefährliches und beim Einatmen giftiges Gas.

 

Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

 

Es existiert ein Notfall- und Alarmplan, Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sind Folge zu leisten.

 

 

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist

 

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) falle, sind gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor-Ort-Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach § 17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen.

 

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung durch den RP Darmstadt fand am 17.10.2023 statt.

 

Für weiterführende Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an den RP Darmstadt, Dezernat IV/F 43.4,      Tel. +49 69 27145993 wenden.

 

Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können. 

 

Biogasanlage:

Falk Henke, +496187 9052261,
office@kbg-biogas.de

Behörde:

 

Frau Widmann, +4969 27142941, sylvia.widmann@rpda.hessen.de

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